VDL

Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) bieten wir unseren Mitarbeitenden sowie externen Personen die Möglichkeit, Hinweise auf mögliche Gesetzesverstöße, Missstände oder sonstige Regelverletzungen im Zusammenhang mit unserem Unternehmen vertraulich zu melden.

Wer kann Hinweise geben?

Das Angebot richtet sich an:

  • Mitarbeitende (auch ehemalige oder in Bewerbungsprozessen befindliche),

  • Lieferanten und Geschäftspartner,

  • sowie weitere Personen, die im beruflichen Kontext mit unserem Unternehmen in Verbindung stehen.


Was kann gemeldet werden?

Sie können insbesondere Hinweise zu folgenden Themen geben:

  • Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien

  • Korruption, Betrug, Diebstahl

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Diskriminierung, Belästigung oder andere Menschenrechtsverletzungen

  • Datenschutzverstöße oder IT-Sicherheitsprobleme


Wie erfolgt die Meldung?

Hinweise können per E-Mail an unsere interne Meldestelle gerichtet werden:

📧 hinweisgeber@vdl-bau.de

Die Hinweise werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch können Sie Ihre Meldung auch anonym einreichen.


Vertraulichkeit und Schutz

Alle Meldungen unterliegen der Vertraulichkeit gemäß § 8 HinSchG. Hinweisgeber sind durch das Gesetz vor Benachteiligungen und Repressalien geschützt. Wir gehen jedem eingehenden Hinweis sorgfältig nach und prüfen die weiteren Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.